Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anmeldung und Bestätigung:

Die Anmeldung muss schriftlich per Post, Fax oder Email erfolgen. Die in der Schule des Geldes e.V., Vermögensclub in „01987 Schwarzheide, Schipkauer Straße 12“ postalisch oder per Onlineanmeldung unter www.vermögensclub.de eingegangenen Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Auftragseingang erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung sichert Ihnen  die Schule des Geldes e.V. / Vermögensclub die Teilnahme an der von Ihnen gebuchten Veranstaltung verbindlich zu. Die Veranstaltungskosten sind vor Ort beim Vermögensclubleiter zu entrichten.

 

Absage:

Die Schule des Geldes / Vermögensclub behält sich das Recht vor, Veranstaltungstermine zu ändern bzw. zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird eine Veranstaltung vom Veranstalter storniert, wird dies dem Auftraggeber mindestens 7 Tage vor deren Beginn schriftlich mitgeteilt.

Rücktritt oder Umbuchung:

Selbstverständlich können Sie die von Ihnen gebuchten Veranstaltungen schriftlich bei uns stornieren. Bitte schreiben Sie uns dazu eine email an: kontakt@vermoegensclub.de

Schadenersatz:

Bei Ausfall von Veranstaltungen durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In solchen Fällen kann der Veranstalter nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden. Generell gilt, dass der Veranstalter beim Ausfall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet.

Preise:

Die  Veranstaltungen sind grundsätzlich kostenfrei. Es wird lediglich eine Aufwandsentschädigung für Verpflegung un Raummiete erhoben.

Teilnahmebescheinigung:

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen wird durch eine email bestätigt.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Das Amtsgericht in Senftenberg.

Salvatorische Klausel:

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sind oder werden sollten oder der Vertrag Lücken enthält, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt vielmehr diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die Partner die Angelegenheit von vornherein betrachtet.